Stellenausschreibung

Reg.-Nr. 215/2024
Fristende 18.11.2024

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Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist eine traditionsreiche und forschungsstarke Universität im Zentrum Deutschlands. Als Volluniversität verfügt sie über ein breites Fächerspektrum. Ihre Spitzenforschung bündelt sie in den Profillinien Light – Life – Liberty. Sie ist eng vernetzt mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, forschenden Unternehmen und namhaften Kultureinrichtungen. Mit über 17.000 Studierenden und mehr als 10.000 Beschäftigten prägt die Universität maßgeblich den Charakter Jenas als weltoffene und zukunftsorientierte Stadt.

In der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek ist zum 01.01.2025 eine Stelle als

Bibliotheksaushilfskraft im Bereich Benutzung

in Teilzeit (50 %/20 Wochenstunden) befristet bis zum 31.12.2025 zu besetzen.

Ihre Aufgaben:

    • Sie übernehmen Hilfstätigkeiten in Lesebereichen der Teilbibliotheken zur Absicherung der Öffnungszeiten vorrangig im Spät- und Wochenenddienst
    • Sie arbeiten im Buchordnungsdienst der Teilbibliotheken
    • Sie unterstützen die physische Medienbearbeitung

Ihr Profil:

    • Sie besitzen Grundkenntnisse der PC-Nutzung und Textverarbeitung
    • Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse und eine gute Kommunikationsfähigkeit
    • Sie arbeiten konzentriert, gewissenhaft und zuverlässig
    • Sie sind serviceorientiert und freundlich im Auftreten
    • Sie sind körperlich belastbar

Unser Angebot:

    • Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entsprechend den persönlichen Voraussetzungen bis nach Entgeltgruppe 3 inklusive einer tariflichen Jahressonderzahlung
    • Einen Arbeitsplatz an einer modernen und zugleich traditionsreichen Volluniversität
    • Universitäre Gesundheitsförderung und ein breites Hochschulsportangebot
    • Betriebliche Nebenleistungen wie z. B. Vermögenswirksame Leistungen (VL) und betriebliche Altersvorsorge (VBL)
    • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr zuzüglich zwei arbeitsfreie Tage am 24. und 31.12

Die Befristung des Arbeitsverhältnisses erfolgt auf Grundlage von § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetzt, sodass eine frühere Beschäftigung mit dem Freistaat Thüringen nicht vorliegen darf.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis zum 18.11.2024 über unser Onlineformular.

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